Projekt Handwerk

Noch mehr Input?

Manches wurde öfter gefragt, manches ist vielleicht noch unklar, und manches musste einfach mal gesagt werden…

Das Internet, die Cloud & die DSGVO

Das Internet wird von dieser Software weder benötigt, noch genutzt (Kundendaten dürfen auch ohne deren Einverständnis gar nicht auf Systeme gelangen, die nicht zu 100% einzig Deiner Kontrolle unterliegen).

Sofern Du selbst nicht entsprechende Teile Deines Anwenderverzeichnisses auf ein Netzlaufwerk verschoben hast (oder selbst mit einer Cloud synchronisierst, Backups zu solchen Anbietern verschiebst usw.), bleiben alle Daten vollständig bei Dir auf Deinem lokalen Datenspeicher. Dieses Programm konnte einst nach Updates suchen, doch selbst diese Funktion wurde zwischenzeitlich entfernt – mit dem Ziel, absolut gar nichts mit dem Internet anfangen zu können. Clean by Design, grundlegend.

Diese Software musste 2018 nicht für die DSGVO angepasst werden – sie war schon immer konform.

Wechsel des Rechners

Gar kein Problem, und per Design sogar vorgesehen; Selbst der Wechsel z.B. zwischen Windows und Linux ist möglich. Prinzipiell müssen hierfür lediglich Deine Nutzerdaten übertragen werden, fertig.

Doch da der Speicherort dieser Daten nicht hart implementiert ist (sondern der Software vom Betriebssystem mitgeteilt wird), musst Du selbst nachsehen, wo diese bei Dir liegen: Hierzu findest Du in der Hilfe des Programms prominent einen Stichpunkt der Dir sagt, wo Deine Daten gespeichert wurden; Jener Ordner bzw. Verzeichnis wird einfach am künftigen Rechner an die dort von der Software angezeigten Stelle kopiert; Während dieses Vorgangs sollte das Programm natürlich geschlossen sein…

Eine eventuell bestehende Registration bleibt hierbei selbstverständlich erhalten; Diese wird automatisch mit Deinen Nutzerdaten zum neuen Rechner transportiert.

Die BSD-Linzenz – ein Mogelpackung?

Die verwendete BSD-Lizenz wird meist unter den „Open-Source-Lizenzen“ gelistet, doch von dieser Software ist der Sourcecode gar nicht erhältlich. Ein Verstoß?

Nein, denn die BSD-Lizenzen beinhalten (entgegen z.B. der GPL-Lizenz) keineswegs den Zwang zur Veröffentlichung eines Codes, sondern garantieren einem umfängliche Rechte am Erhaltenen – und dies getrennt beschrieben für Code und Binary; Folglich handelt es sich gar nicht um eine reine „Open-Source-Lizenz“, sondern um eine, die eben auch bei Open-Source-Projekten angewandt werden kann (und auch fast nur dort Anwendung findet).

Warum also die BSD-Lizenz? Weil diese Dir maximale Freiheiten zugesteht. Im Wesentlichen besagt diese: Mach was Du willst, aber verklage nicht den Autor; Du darfst diese Software also so lange Du willst ohne Einschränkung nutzen, verteilen, verkaufen, darfst sogar disassemblieren und verändern (und verändert obendrein unter beliebiger Lizenz als eigenes Produkt vermarkten). Es handelt sich aber auch nicht um Freeware, denn diese würde lediglich eine kostenlose Nutzung einräumen; Freiheit, nicht Freibier.

Diese maximalen Rechte an einer Software in egal welcher Form kennt keine andere mir bekannte Lizenz.

Gefasel zur Update-Pflicht der Hersteller

Digitale Produkte unterliegen seit Mitte 2021 einer Update-Pflicht; Diese soll Hersteller verpflichten für ihre Software Updates bereitzustellen – und dies für einen Zeitraum, den ein Anwender erwarten kann. Bei dieser Software denke ich hierbei an Jahrzehnte (!). Allerdings denkt der Gesetzgeber hierbei nicht an Gratis-Updates für künftige Funktionen und Versionen eines Softwareprodukts, sondern primär an den Betrieb eines Geräts (wie z.B. einem Smartphone): Diese sollten nicht wegen ausbleibender Updates zu Elektroschrott oder Virenschleudern werden. Oder an Sicherheitslücken in Apps, die es zu schließen gilt (mangels Netzfunktionen dieser „App“ allerdings nahezu auszuschließen).

Von daher bleibt bei Software wie dieser alles beim Alten; Wer im Jahr 2030 ein aktuelles Betriebssystem kauft wird damit leben müssen, dass eine Software von 2016 darauf eventuell nicht lauffähig sein könnte (denn dies wäre kein Bug, sondern eine niemals zugesicherte und niemals vorhanden gewesene Eigenschaft); Lediglich ein schwammiger Anspruch auf das Schließen mir bekannter Sicherheitslücken besteht. Doch auch für diese gilt: Updates sind registrierten Nutzern vorbehalten. Denn auch dies sieht der Gesetzgeber vor: Wer Gratisangebote nutzt hat keinen Anspruch auf eine Versorgung mit Updates.

Aber selbstverständlich werde ich alles tun, damit diese Software bei allen seinen Anwendern auch weiterhin sicher funktioniert; Dem Gesetz zur Update-Pflicht fühlte ich mich schon vor dessen Formulierung verpflichtet: Alle Updates stehen registrierten Nutzern stets ohne weitere Kosten zur Verfügung – und dies nicht nur im nun geforderten Umfang der Bugfixes, sondern inklusiv allen Neuerungen.

Über den Autor

der Autor von Projekt Handwerk

Ich bin selbstständiger Fliesenlegermeister und auch selbstständiger Softwareentwickler. Neben den eigenen Betrieben kümmerte ich mich auch noch lange Jahre um das elterliche Büro, und auch Fragen anderer Handwerker schlagen hin und wieder bei mir auf. Basierend auf meinen Beobachtungen gibt es für Angebot, Rechnung & Buchführung keine wirklich handwerkertaugliche Software (Umfang vs. Überblick, Baustelle vs. Buchhalter usw.); Auch wenn sich alle Anbieter solcher Software auf die Fahnen schreiben das Handwerk zu verstehen und Kontakte zu pflegen: Sie haben keinen Schimmer von uns und unserer Welt. Zudem tun sich viele Unternehmer bei der Kalkulation zunehmend schwer: Der Handwerker ist meist Chef, Manager, Bürokaufmann, Buchhalter, Stratege, Lagerhalter, Facharbeiter, Controller – und noch vieles mehr – zugleich. Zu viel.

Geschichte

Erfahrungen mit solchen Branchenlösungen habe ich seit 1991: Der Einsatz eines solchen Programms im elterliche Betrieb begann. Da ich später für mich selbst aber keine auch nur halbwegs akzeptable Handwerkersoftware finden konnte, schrieb ich ab 2010 mein eigenes Programm hierfür selbst, und ergänzte es über die Jahre um eigene, schlaue Ideen (Klartext: hier gibt es Sachen, die anderswo schlicht nicht zu haben sind). Allerdings war jene Software nicht für Dritte einsetzbar, da sie schon bei der Installation fundierte Kenntnisse über Server, Datenbanken und Scripte erforderte. Anhand der gesammelten Erfahrungen begann ich mit der Entwicklung von „Projekt Handwerk“ ab April 2015 (Erstveröffentlichung 12/2016), und ich weiss, dass diese Software wirklich alles beinhaltet, was man tatsächlich auch benötigt. Featurelisten – wie sie andere Anbieter veröffentlichen – spare ich mir, solche Vergleiche sind mir schnuppe: Das hier tut & rockt. Wer glaubt mehr Gedöns zu brauchen soll sich eben eine Software mit mehr Gedöns suchen und damit glücklich werden. Diese Software bietet mehr als ich als Einzelunternehmer sowie im elterlichen Fliesenlegerbetrieb (einst 8 Mitarbeiter) innerhalb von nunmehr 30 Jahren bislang benötigte. Und das endlich auf eine Weise, die keinen IT Experten an der Tastatur voraussetzt.

…wobei ich ein paar Stellen für mich alleine durchaus noch effektiver gestalten könnte: Die Kompromisse, die ich hier schloss, dienen dem einfachen Verständnis Dritter. Denn genau das war mein Ziel: Eine klare, leicht verständliche Software für den effektiven Alltag im Handwerkerleben, die zudem eine notwendige Struktur ins Büro bringt.

Viel Spaß!